dbb-Senioren informieren sich über Erbrecht und erörtern aktuel-le seniorenpolitische Themen

Bei ihrer Frühjahrssitzung in Mainz hat der Arbeitskreis „Seniorenpolitik“ des dbb Rheinland-Pfalz, so BTB-Seniorenvertreter Karl-Heinz Boll, aktuelle seniorenpolitische Themen erörtert und sich inhaltlich vertieft mit den Fragen „Testamentsgestaltung /Erbrecht“ befasst.

Das deutsche Erbrecht ist im Wesentlichen im fünften und letzten Buch (Erbrecht) des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1922–2385 BGB) geregelt. Es hat eine große wirtschaftliche Bedeutung, denn pro Jahr werden in Deutschland Gegenstände im Wert von etwa 400 Mrd. Euro vererbt. Neben den Regelungen im fünften Buch finden sich auch in anderen Büchern des BGB und außerhalb des BGB erbrechtliche Normen. Darüber hinaus ist im Erbschaftsteuergesetz die Besteuerung erbrechtlicher Sachverhalte geregelt. Das Erbschaftsteuerrecht wiederum kann Anlass zur Wahl bestimmter erbrechtlicher Gestaltungsmodelle sein.

Rezept für ein gelungenes Testament

Martina Schärfe von Rechtsanwaltskanzlei Schärfe in Mainz informierte unter dem Titel „Rezept für ein gelungenes Testament“ über Testamentsgestaltung und Erbrecht. Es wird als wichtige Vorbereitungshandlung zur Testamentserstellung eine sehr genaue Bestandsaufnahme der Vermögens- und Verwandtschafts-/Begünstigtensituation empfohlen. Dabei geht es darum, genau zu bestimmen, wer welche Nachlassbestandteile bekommen soll.

Es folgten Erläuterungen zu den Begriffen Gesamtrechtsnachfolge, (Vor- und Nach-) Erbfolge, Erbordnungen, Ehegattenerbrecht, Erbteil, Ersatzerben sowie Teilungsversteigerung. Das Vermächtnis als Zuwendung von Gegenständen unter Miterben wird begrifflich abgegrenzt vom Erbe ebenso wie der Unterschied zwischen gewillkürtem Vererben (Testament) und gesetzlicher Erbfolge.

Die formalen Voraussetzungen für ein wirksames Testament werden besprochen (eigenhändige, handschriftliche Abfassung, eigenhändige Unterschrift mit Datum, Möglichkeit von Nachträgen). Empfohlen wird die Testamentshinterlegung beim zuständigen Nachlassgericht inklusive Registrierung (überschaubare Gebühren unabhängig vom Nachlasswert: etwa 80 € für die Hinterlegung plus etwa 50 € für den Eintrag ins zentrale Register).

Es wird diskutiert über die Vor- und Nachteile des sog. Berliner Testaments als gemeinschaftliches Testament zwischen (Ehe-)Partnern mit der Einsetzung des Ehegatten/Lebenspartners als Vorerbe der eventuell vorhandenen Kinder. Hier sieht die Referentin Martina Schärfe das Problem, dass die Kinder im Umgang mit dem Erbe nach dem Tod eines Elternteils in Entscheidungsprozesse, etwa bei einem Verkauf, einbezogen werden müssen, was zu Streitigkeiten führen könne.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein notariell beurkundetes Testament im Erbfall das Erfordernis der bei handschriftlichem Testament zwingenden Beantragung eines Erbscheins ausschließt. Erläutert wird, dass in Streitfällen über die Zurechnungsfähigkeit des Erblassers bei Abfassung des letzten Willens die Gegenseite den Mangel des „luziden Moments“ beim Testament-Schreiben nachweisen muss.

Anhand von Grafiken und Beispielsfällen werden die gesetzlichen Pflichtteilsberechtigungen durchgespielt mit Blick auf die Faustregel „Gut fließt wie das Blut.“ Besprochen werden im Rahmen von Erläuterungen zu Pflichtteilen und Pflichtteilsergänzungen – je nach persönlicher Finanzsituation – die Möglichkeiten zur Absicherung des überlebenden (Ehe-)Partners durch notariellen Pflichtteilsverzicht der Kinder.

Es erfolgte auch ein Blick auf Fälle mit Auslandsbezug: Versterben des Erblassers im Ausland (nach Erbrechtsreform deutsches Erbrecht grundsätzlich wählbar) und Vererben einer Auslandsimmobilie (örtliches Erbrecht; Nachlassspaltung).

Bericht zur Lage

Im Zuge des Berichts zur Lage mit Aussprache ging der stellvertretende dbb-Landesvorsitzende Robert Tophofen zunächst auf die kürzliche Hauptversammlung der dbb-Bundesseniorenvertretung ein. Der dbb-SV-Bundesvorsitzende Dr. Horst Günther Klitzing habe das breite Desinteresse an Seniorenthemen in Politik und Gesellschaft als Ungeist bezeichnet, dem man entgegentreten müsse.

Für den Gewerkschaftstag 2024 des dbb Rheinland-Pfalz sind über 101 Anträge eingegangen, darunter befinden sich Leitanträge der Landesleitung zu Alimentation, Nachwuchsgewinnung/Fachkräftesicherung und Digitalisierung und – auf Vorlage des Arbeitskreises Seniorenpolitik -  sechs Leitanträge zu Teilhabe, Pflege, Wohnen, Sicherheit, Mobilität und Gesundheit im Alter.

Landesgeschäftsführer Malte Hestermann ging auf den aktuellen Stand der Bearbeitungszeiten für Beihilfeanträge beim Landesamt für Finanzen (lff) ein. Auf die November-Entschließung des dbb-Hauptvorstandes antwortete die Ministerpräsidentin Malu Dreyer defensiv bis ratlos. Die Verteidigungslinie lief erneut entlang der Punkte gesteigerte Automation, gesenkte Risikoeinstellungen im System, ausgeweitete Arbeitszeiten; Bitte um Verständnis für Probleme bei der Besetzung der zehn zusätzlichen Stellen, Bitte um Verständnis für Probleme bei der (schnellen) Einarbeitung neuen Personals. Um Ostern sanken die Bearbeitungszeiten erfreulicherweise.